1. Wer wir sind
Wir sind eine private, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, die sich auf dem Gebiet der
Straffälligenhilfe betätigt. Die Stiftung wurde 1975 aus dem Privatvermögen eines hannoverschen Rechtsanwaltes
gegründet und hat in der Zwischenzeit rund 700 Entschuldungsverfahren durchgeführt. Unsere Hilfe besteht darin, dass wir
überschuldeten Straffälligen in Niedersachsen Entschuldungshilfen gewähren mit dem Ziel, deren oftmals
unüberwindlichen Schulden abzulösen und damit einen Beitrag zur Resozialisierung zu leisten.
2. Wie wir arbeiten
Wir leisten unsere Hilfe ausschließlich für vorbestrafte Personen. Die Hilfesuchenden wenden sich in
der Regel über ihre Betreuungsperson (Bewährungshelfer, Beratungsstelle, Therapieeinrichtung o. ä.) an uns mit dem
Anliegen, ein Entschuldungsverfahren durchführen zu wollen. Selbstverständlich ist die Zahl der Antragsteller
größer als die verfügbaren Mittel, so dass eine Auswahl getroffen werden muss. Anhand der Informationen über den
Antragsteller und der Stellungnahme der Betreuungsperson, die den Hilfesuchenden in der Regel seit längerer Zeit persönlich
kennt, trifft das Kuratorium der Stiftung die Entscheidung über die Gewährung der Entschuldungshilfe. Wird der Antrag
genehmigt, nehmen wir Kontakt mit den Gläubigern auf, um durch Vergleichsverhandlungen eine Reduzierung der Forderungen zu
erreichen. Den Vergleichsbetrag begleichen wir aus einem zinslosen Darlehen, das wir dem Hilfesuchenden gewähren, wenn der
Gläubiger unserem Vergleichsangebot zustimmt, und das der Hilfeempfänger in Raten an uns zurückzahlen muss.
3. Wem wir helfen
Wir gewähren unsere Entschuldungshilfe nur solchen Personen, bei denen eine Hilfe aus sozialen und persönlichen Gesichtspunkten notwendig und erfolgversprechend ist. Wer über gutes Einkommen verfügt und relativ gering verschuldet ist,
bedarf unserer Hilfe nicht. Wer über die Verschuldung hinaus in völlig ungeklärten wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnissen lebt, bietet kaum Aussicht, dass sich durch ein Entschuldungsverfahren seine Situation nachhaltig verbessern
lässt. Unsere typischen Hilfeempfänger sind Personen, die meistens durch Inhaftierung, Sucht und/oder unstetem Lebenswandel in
eine Verschuldungssituation geraten sind, aus der sie ohne eine Hilfe von außen nicht mehr herauskommen können. Hier setzt
unsere Hilfe an, um den sich anbahnenden Teufelskreis von Verschuldung-Straffälligkeit-erneuter-Verschuldung zu durchbrechen.
4. Arbeiten Sie mit uns zusammen
Wir verstehen unsere Arbeit als eine Hilfe für Schuldner und Gläubiger. Dem Schuldner wird geholfen, indem
seine Schulden auf ein erträgliches Maß gesenkt werden und er statt einer unüberschaubaren Vielzahl nur noch einem
Gläubiger verpflichtet ist. Dem Gläubiger wird geholfen, indem er zumindest einen Teil seiner Forderung sofort und ohne weitere
Kosten realisieren kann. Aus unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet wissen wir, dass unser Entschuldungsverfahren in
vielen Fällen oft die einzige Gelegenheit ist, eine Forderung in Geld umzuwandeln. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Sie die
im Rahmen eines solchen Vergleiches eintretenden Verluste steuerlich geltend machen können.
Da unsere Entschuldung nur
sinnvoll ist, wenn es gelingt, die Schuldenhöhe auf ein erträgliches, abzahlbares Maß zu senken, können wir wegen
der Einkommenssituation der von uns betreuten Personen immer nur sehr geringe Vergleichsquoten anbieten. Wir gehen dabei immer von der
tatsächlichen Hauptforderung aus und setzen den Verzicht auf Zinsen und Kosten voraus.
Unser Angebot wird Sie
möglicherweise nicht begeistern. Trotzdem sollten Sie unser Angebot ernsthaft prüfen und hinsichtlich der Realisierung Ihrer
Forderung folgende Gesichtspunkte zur sozialen Lage unseres Klientels berücksichtigen:
4a. Sozialhilfeempfänger
Sozialhilfeempfang bedeutet Leben am Existenzminimum. Bei Sozialhilfeempfängern ist wirklich nichts zu
holen, weil der Sozialhilfeträger (Sozialamt) vor Gewährung von Sozialhilfe die Verwertbarkeit von Vermögen und/oder
Einkommen bereits geprüft hat. Die Höhe der Sozialhilfe liegt immer unterhalb der Pfändungsgrenze. Sozialhilfe ist
grundsätzlich nicht pfändbar und nicht abtretbar.
4b. Arbeitslosigkeit
Nach einer Untersuchung des niedersächsischen Justizministeriums sind mehr als 60% der Bewährungsprobanden
arbeitslos. Die Arbeitsmarktlage für diesen Personenkreis, der meist über keine oder sehr geringe Qualifikation verfügt,
verschlechtert sich weiter. Die Leistungen der Agentur für Arbeit sind so gering, dass meist noch nicht einmal bei ledigen Personen
ein Teil pfändbar ist, bei Arbeitslosen mit Unterhaltsverpflichtungen ist dies nahezu ausgeschlossen. Selbst wenn ein Vorbestrafter
bei der heutigen Arbeitsmarktlage einen Arbeitsplatz gefunden hat, handelt es sich oft um einen zeitlich begrenzten Vertrag. Mit
ziemlicher Sicherheit wird er seinen Arbeitsplatz verlieren, wenn Lohnpfändungen beim Arbeitgeber eingehen.
4c. Sucht und Therapie
Viele unserer Hilfesuchenden haben eine langjährige Suchtkarriere hinter sich. Oft haben sie eine Therapie
absolviert, die ihnen einen erneuten Start ermöglichen soll. Der dauerhafte Erfolg einer Therapie hängt davon ab, ob sie
zukünftig mit ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation zurechtkommen können. Ungeklärte Schulden,
Pfändungen und andere damit im Zusammenhang stehende Probleme führen oft zu einem Rückfall in süchtiges Verhalten
und Kriminalität. Daher ist hier die Lösung des Schuldenproblems besonders wichtig.
4d. Straffälligkeit/Inhaftierung
Der inhaftierte Schuldner ist der schlechteste Schuldner. Obwohl er i. d. R. während des Vollzuges einer harten
Arbeit nachgehen muss, erhält er dafür nicht den Lohn, der zur Tilgung seiner Schulden ausreichen würde. Seine
Verschuldung wird aber nicht nur nicht gelöst, sondern weiter erhöht, weil Aufwendungen des Sozialamtes, des Jugendamtes und
anderer Sozialleistungträger den Unterhalt der Angehörigen während der Inhaftierung sicherstellen müssen und nach
Inhaftierung vom Probanden zurückgefordert werden. Jede weitere Inhaftierung vermindert daher die Chance des Gläubigers, seine
Forderung zu realisieren.
4e. Pfändungsmöglichkeiten
Die Pfändungsgrenzen bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind erhöht worden, Sozialleistungen und Löhne
stagnieren, bei Schuldnern vor allem mit mehreren Unterhaltsberechtigten entsteht heute kaum noch pfändbares Einkommen.
Sachpfändungen sind kaum aussichtsreicher, weil die Haushaltsausstattung des Durchschnittsbürgers kaum noch pfändbare
Gegenstände enthält. Sind verwertbare Sachen vorhanden, ist der Erlös meist gering. Jede Zwangsmaßnahme verursacht
Kosten, die der Gläubiger verauslagen muss und oft nicht realisieren kann.
5. Nutzen Sie unser Angebot
Wir möchten noch einmal deutlich machen, dass wir nur für Personen tätig werden, die ihre Schulden wegen
der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der gesamten Forderungen unter Berücksichtigung ihres Einkommens auch durch
Ratenzahlung nicht bewältigen können. Dies u. a. auch deshalb, weil die Hilfesuchenden wegen mangelndem Durchhaltevermögen
und geringer Frustrationstoleranz nicht fähig sind, Ratenzahlungen über längere Zeit durchzuhalten. Verzugszinsen und
wechselnde Einkommenssitutionen sind zusätzliche Hürden, die einer ratenweisen Abtragung entgegenstehen. Daher bietet sich hier
nur eine vergleichsweise Regelung an. Es ist für Sie die Chance, ohne weiteren Einsatz von Kosten sofort zumindest einen Teil Ihrer
berechtigten Forderung einzubringen.
Überdenken Sie daher gründlich unser Angebot. Bedenken Sie bitte, dass wir als
gemeinnützige Stiftung eine Arbeit im Interesse des Gemeinwohls betreiben, dass die Vermeidung von Rückfallkriminalität
ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein sollte und dass Sie vielleicht auch aus diesem Grunde unsere Bemühungen unterstützen
sollten. Wir leisten diese Aufgabe aus privatem Vermögen ohne die Verwendung irgendwelcher Steuergelder.
Sollten Sie mit
unserem Angebot einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte unter Verzicht auf die darüber hinausgehende Forderung
schriftlich mit, damit wir Ihnen den angebotenen Vergleichsbetrag umgehend überweisen können.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen
durch Annahme unseres Vergleichsangebotes. Danke!
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